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Podologie

Kerstin Jahn

Sonneberger Straße 8

07318 Saalfeld


Tel.: 03671 5286276

Wissenswert

Seit dem 02.01.2002 regelt das Podologengesetz (PodG) den Beruf und seine Ausbildung.

Dies sagt unter anderem auch aus, dass sich nur noch diejenigen Kollegen und Kolleginnen Medizinischer Fußpfleger/Medizinische Fußpflegerin nennen dürfen, die eine staatliche Prüfung als

Podologe/Podologin bestanden haben.

Für die Ausbildung zum Podologen/zur Podologin sind im Gesetz 2 Jahre als Vollzeitform, höchstens 4 Jahre in Teilzeitform festgelegt.

Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.

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